Hier finden Sie alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl, die in unserer Gemeinde am 20. September 2026 stattfindet.

Für unsere Kirchenvorstandswahl bitten wir Sie um Ihr Gebet. Gottes Hilfe ist entscheidend in diesem Prozess, denn: "Der Mensch sieht was vor Augen ist, der Herr aber sieht das Herz an." 1. Sam. 16, 7

Am 20. September 2026 findet unsere Kirchenvorstandswahl statt. Dazu wird es in allen 5 Kirchen bzw. Gemeindehäusern Wahlmöglichkeiten geben.

Auch Briefwahl ist möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie später auf dieser Seite.

Es wird 2 Stimmbezirke/Wahlbezirke geben, jedoch eine gemeinsame Kandidatenliste für die gesamte Kirchgemeinde:

Wahlbezirk unterer Mülsengrund - hierzu gehören die Gemeindeglieder der Ortsteile Niedermülsen, Thurm, Stangendorf und Mülsen St. Micheln.

Es gibt hier folgende Wahltermine:

Thurm: 11:00-12:00 Uhr im Gemeindehaus (im Anschluss an den Gottesdienst)

St. Micheln: 13.30-14.30 Uhr in der Kirche (zu Orgelmusik)

Wahlbezirk oberer Mülsengrund - hierzu gehören die Gemeindeglieder der Ortsteile Marienau, Neuschönburg, Ortmannsdorf, Mülsen St. Niclas und Mülsen St. Jacob.

Es gibt folgende Wahltermine:

St. Niclas: 10:00-11:00 Uhr im Gemeindehaus (im Anschluss an den Gottesdienst)

St. Jacob: 11.30-12:30 Uhr im Gemeindehaus (im Anschluss an den Gottesdienst)

Ortmannsdorf: 13.30-14.30 Uhr in der Kirche (zu Orgelmusik)

Wichtig für Sie ist, dass Sie als Kirchgemeindeglied in den entsprechenden Zeiten je nach ihrem Wohnort nur in Ihrem entsprechenden Bezirk wählen können, allerdings ist es egal, an welchem Ort innerhalb Ihres Stimmbezirks. Sie können maximal acht Stimmen vergeben, von denen aber keine mehrfach an einen Kandidaten vergeben werden können.

Informationen zur Vorbereitung der Wahl:

Wahlberechtigt sind alle Konfirmierten und als Erwachsene getaufte Gemeindeglieder, man muss am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Namen dieser Gemeindeglieder sind in den beiden Wählerlisten (je nach Stimmbezirk) aufgeführt. Die erstellten Wählerlisten werden vom 15. bis 28. Juni im Pfarramt zur Einsichtnahme ausliegen. Jedes Gemeindeglied kann sich informieren, ob es auf der Wählerliste steht und zu welchem Stimmbezirk es gehört (z. B. bei Umzug). Jeder Wahlberechtigte kann bis 23. August 2026 schriftlich und begründet beim KV Einspruch einlegen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit von Eintragungen in der Wählerliste.

Wer kann für den neuen Kirchenvorstand kandidieren:

"Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu verteilen und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer." - Antoine de Saint-Exuéry.

Als Kandidaten können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder vorgeschlagen werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und aktive Gemeindeglieder sind. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Gemeinde zu stellen.

Alle Kirchgemeindeglieder können dazu bis 9. August 2026 Wahlvorschläge einreichen. Diese müssen dann von mindestens fünf Gemeindegliedern unterschrieben sein - Formular siehe unten. Der Kandidat/die Kandidatin muß am Ende bereit sein, ein Gelöbnis zu sprechen - siehe unten Bereitschaftserklärung.

Im Gottesdienst am 23. August 2026 um 10:00 Uhr in Thurm werden die Kandidatinnen und Kandidaten für unseren Kirchenvorstand vorgestellt.

Wie soll sich der neue Kirchenvorstand zusammensetzen:

Wie bisher soll auch der neue KV aus 12 Mitgliedern plus Pfarrer bestehen. Von den Kirchvorstehern werden 8 gewählt und vier berufen. Die Einführung des neuen Kirchenvorstandes soll am 1. Advent erfolgen.

22. Juni 2026