Friedhöfe
Zu unserer Kirchgemeinde gehören die Friedhöfe in den Ortsteilen Neuschönburg, Ortmannsdorf, Mülsen St. Niclas, Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln und Thurm.
Unsere Friedhöfe sind Orte, an dem die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen würdig bestattet. Darüber hinaus stehen sie im Rahmen unserer Friedhofsordnung allen Verstorbenen unabhängig ihrer Konfession oder Weltanschauung offen. Der Friedhof ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis der christliche Glaube mit der gemeinsamen christlichen Auferstehungshoffnung lebendig ist.
Friedhofsgebührenordnung:
Da unsere Kirchgemeinde Träger für die Mülsener Friedhöfe von Neuschönburg bis Thurm ist, waren wir angehalten, eine neue und einheitliche Gebührenordnung für unsere Friedhöfe festzulegen. Diese konnte der Kirchenvorstand in seiner Sitzung im März 2024 endgültig beschließen. Die Veröffentlichung erfolgte im Friedhofsanzeiger der Sächsischen Landeskirche. Sie gilt seit dem 24.04.2024 und ist über nachfolgenden Link aufrufbar:
Friedhofsordnung:
Es wurde nun eine Friedhofsordnung verfasst, die für alle Friedhöfe unserer Kirchgemeinde Gültigkeit besitzt. Diese hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung im November 2024 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im Friedhofsanzeiger der Sächsischen Landeskirche und ist über nachfolgenden Link aufrufbar:
https://engagiert.evlks.de/Friedhofsordnungen/2025/2025-02-12/34021-2025-062.pdf
Aus unserer Friedhofsordnung haben wir die wichtigsten Punkte für unsere Friedhofsbesucher und Nutzer in einer Datei zusammengefasst: